Bürgerstiftung

Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zur „Bürgerstiftung für die Stadt Bad Rodach“, von der Entstehung bis hin zur Beteiligung.

Mit Schreiben der Regierung von Oberfranken gemäß § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes vom 29.12.2010 wurde die „Bürgerstiftung für die Stadt Bad Rodach“ als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Bad Rodach anerkannt. Die Stiftung wurde damit rechtsfähig.

Etwa 2009/2010 gab es erste Kontakte mit einem älteren zwischenzeitlich verstorbenen Mitbürger. Er äußerte die Absicht, den größten Teil seines Vermögens in eine gemeinnützige Stiftung einbringen zu wollen. Im Herbst 2010 wurden die Gespräche dann intensiver und am 10. Dezember 2010 errichtete dieser ältere Mitbürger, der nicht genannt werden wollte, die Bürgerstiftung für die Stadt Bad Rodach.

Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist eine eigenständige juristische Person des 
Privatrechts, die durch den Willen eines oder mehrerer Stifter zustande kommt. Sie dient der Widmung einer Vermögensmasse für einen vom Stifter bestimmten Zweck. Die erzielten Erträge stehen zur Förderung dieses Zweckes zur Verfügung. Die Vermögensmasse selbst bleibt dauer-haft erhalten.

Anders als Stiftungen herkömmlicher Art, die von Einzelstiftern teilweise mit erheblichen Vermögenswerten ausgestattet sind, sammelt eine Bürgerstiftung größere und kleinere Beträge bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ein, um damit gemeinnützige Projekte zu fördern.

Zweck der Bürgerstiftung für die Stadt Bad Rodach ist z. B.

  • die Förderung und Entwicklung von Bildung und Erziehung,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege,
  • des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • traditionelles Brauchtum,
  • der Heimatpflege und der öffentlichen Gesundheitspflege.

Jede Bürgerin und jeder Bürger Bad Rodachs kann die Bürgerstiftung darum bitten, ein vorge-schlagenes Projekt zu fördern, vorausgesetzt, es passt in den oben genannten Rahmen und findet die Zustimmung des Stiftungsvorstandes.

Jede und jeder Interessierte kann einen, auch kleinen Geldbetrag spenden oder sich bereitfinden, als Zustifter für das Stiftungsvermögen aufzutreten (auch mit weiterem Stiftungszweck).

Die tägliche Arbeit der Bürgerstiftung, die Auswahl der zu fördernden Projekte, die Überprüfung der eingesetzten Geldmittel, das sind wichtige Aufgaben des Stiftungsvorstandes. Er wird beraten und überwacht vom Stiftungsrat.

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht der Regierung von Oberfranken und auch des Finanzamtes.

Die Bürgerstiftung für die Stadt Bad Rodach besitzt die Anerkennung als gemeinnützige Stiftung. Zuwendungen können im Rahmen der steuerlichen Vorschriften bei Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer begünstigt werden.

Eine Spende kann unmittelbar für ein anstehendes Projekt genutzt werden. Eine Zustiftung wird dem Grundstockvermögen zugeschlagen und bleibt auf Dauer in ihrem Wert erhalten. Nur von den Erträgen können Projekte unterstützt werden.

Über die geförderten Projekte und den damit verbundenen Erfolg wird öffentlich berichtet.

Die Satzung der Bürgerstiftung für die Stadt Bad Rodach sorgt für eine selbständige und von Weisungen Dritter freie Arbeit der Stiftung. Die Bürgerstiftung ist in keiner Weise abhängig von der Stadt Bad Rodach. Sie darf auch nicht die Stadt Bad Rodach von irgendwelchen Pflichtaufgaben entlasten.

Die Stiftung hat ihren Sitz im Rathaus, Markt 1, 96476 Bad Rodach. Der Stifter hat die Herren Helmut Siegmund und Michael Fischer, beide wohnhaft in Bad Rodach, zu Vorständen der Stiftung bestimmt.

Zu Stiftungsräten hatte der Stifter Frau Gisela Roos, Herrn Klaus-Dieter Habermaaß, Herrn Dieter Amberg, Herrn Norbert Büttner und den jeweiligen Bürgermeister der Stadt Bad Rodach, derzeit Tobias Ehrlicher, bestimmt. 
Es ist selbstverständlich, dass sowohl die Mitglieder des Vorstandes als auch des Stiftungsrates unentgeltlich für die Stiftung tätig sind.

Der Stiftungsvorstand ist handlungsfähig, der Stiftungsrat hat sich 2011 konstituiert. 
Da die Stiftung noch verhältnismäßig neu ist, ergeben sich Erträge erst mit der Zeit über die Jahre.
Es wurden bisher Ausschüttungen von etwa 27.000 Euro vorgenommen. 
Weitere Ausschüttungen sind nach Ertragslage und Bedarf beabsichtigt und vorgesehen.

Mit dieser Stiftung besteht die Möglichkeit, Gutes in Bad Rodach zu bewirken und zu fördern verbunden mit der Hoffnung, dass sich Spender und Zustifter finden, die die Bürgerstiftung für die Stadt Bad Rodach und damit Projekte für die Menschen in der Stadt weiter nachhaltig stärken.

Bad Rodach, im Mai 2015/
Michael Fischer(Vorstand)

Bankverbindung: 
Bürgerstiftung für die Stadt Bad Rodach, VR Bank Coburg IBAN DE39 7836 0000 0002 9205 65
BIC GENODEF1COS