Aufgaben des Bürgermeisters

Den bayerischen Städten wird durch die Verfassung ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes übertragen.

Die laufenden Angelegenheiten obliegen dem Ersten Bürgermeister und der Stadtverwaltung. Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung treffen die gewählten Volksvertreter im Stadtrat.

SPD

Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Sparkasse Coburg-Lichtenfels”, im Büchereibeirat und im Aufsichtsrat der Gasversorgung Bad Rodach.

Vorsitzender des Stadtrates, der Ausschüsse (excl. Rechnungsprüfungsausschuss) und dem Thermenbeirat.