Kommunales Ökokonzept Bad Rodach

Der Stadtrat der Stadt Bad Rodach hat in der Sitzung vom 19.07.2021 folgendes entschieden:

"Der Stadtrat beschließt,

dass das von Herrn Reißenweber ausgearbeitete und im September 2020 dem Stadtrat vorgestellte Konzept zur naturschonenden Bewirtschaftung (Ökokonzept) der in Gemeindebesitz befindlichen Flächen bis 2030 im Wesentlichen umgesetzt werden soll

-     dass die Stadtverwaltung unter Einbeziehung der maßgeblichen Beteiligten und/oder ihrer Vertreter folgende Vorbereitungen treffen soll

  • Im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten sollen die von der Stadt vergebenen Pachtverträge mit einer Verpflichtung zur naturschonenden Bewirtschaftung verbunden werden.
  • Gesondert sollen die gemeindeeigenen Waldflächen mit den Bewirtschaftern im Rahmen von Fördermaßnahmen zu mindestens 10% in Naturwald überführt werden. Die Stadtverwaltung legt hierfür zeitnah Vorschläge vor.
  • Im Rahmen einer Aufgabenanalyse sollen die Arbeiten im Bauhof und die Aufträge an Dritte, die die Landschaftspflege betreffen, an klar definierte Kriterien zur naturschonenden Bewirtschaftung gebunden werden. Hierzu sind die zu verrichtenden Aufgaben und die Vorgaben zur Durchführung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die ausführenden Mitarbeiter bzw. Auftragnehmer sollen hiernach eine Einweisung erhalten.
  • Die ordnungsgemäße Durchführung der gemeindeeigenen Flächen soll regelmäßig von einem städtischen Angestellten überprüft und dokumentiert werden.

-        dass eine vom Bürgermeister zu benennende Person mit der Maßnahmen- und Steuerungsplanung hierzu betraut wird und diese Planung bis Ende 2021 vorlegt"

 

Ökokonzept der Stadt Bad Rodach

Kartierung zum Ökokonzept