Sperrmüll auf Abruf – neu: jetzt auch mit Online-Anmeldung

  • Pressemitteilung
Landratsamt Coburg

Jeder Objektbesitzer / Hausbesitzer im Landkreis Coburg (ohne die Stadt Neustadt b. Cbg.) hat die Möglichkeit, 1 x pro Jahr max. 10 m³, bzw. 2 x pro Jahr 5 m³ sperrige Abfälle gebührenfrei auf Abruf abholen zu lassen. Wohnobjekte mit 6 Wohneinheiten und mehr werden auf Anforderung bis zu viermal pro Jahr angefahren.


Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll zählen „sperrige“ Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die Mülltonne abgeholt werden können.


Beispiele:
Möbel, Matratzen, Teppiche, eine Tür, zwei Fenster, ein Komposter (max. 1,5m) sowie bis zu zwei Kunststoff-Wasserfässer, ein Alt-Abfallbehälter, Bettgestell, Couch, Liege, Sofa, Schrank, Regal, Truhe, Kommode, Buffet, Schreibtisch, Tisch, Sessel, Stuhl, Hocker, Bodenbeläge (gebündelt), Matratze, Federbett, Kissen, Gardinenleiste, sperriges Kinderspielzeug, Paletten, Duschwand (Acryl). Holz wird beim Sperrmüll getrennt abgefahren!

Was nicht zum Sperrmüll gehört, wird bei der Abfuhr stehen gelassen! Das gilt für Abfälle, die der Restmülltonne zugeführt werden können (z. B. Tapeten) oder Wertstoffe, wie Kartons, Verpackungsmaterial, Elektrogeräte, Gartenabfälle und Metalle. Abfälle aus Umbaumaßnahmen, wie Jalousien, Gartenzäune oder –tore und Autoteile (brennbar) gehören nicht in den Sperrmüll, können aber ganzjährig gebührenpflichtig im Müllheizkraftwerk Coburg ( www.zaw-coburg.de ) abgegeben werden.


Die Anmeldung erfolgt bei der Firma VEOLIA,

  • telefonisch unter 09563/7447-27
  • per E-Mail: sperrgutabholung@landkreis-coburg.de
  • Online www.abfall.kreis-coburg.de
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