Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Frau Graßmuck

Bürgerbüro, Standesamt

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Frau Romankiewicz

Bürgerbüro, Standesamt

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