Dürfen Handwerker in der jetzigen Situation und nach den derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen zu mir kommen? Diese Frage sorgt momentan für etwas Verunsicherung, denn: Laut der geltenden Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern sind berufliche Tätigkeiten erlaubt. Dazu zählen auch Arbeiten des…
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird Ihnen –vorübergehend-, mit Wirkung einer Sonderregelung vom 01.04.2020, die Möglichkeit der telefonischen Antragsaufnahme, durch Ihren Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, Herrn Axel Dorscht, zur Verfügung gestellt.
Wir haben gemeinsam eine Katastrophe zu bewältigen. Aus ihr wird eine wirtschaftliche Krise erwachsen, die wir wiederum nur gemeinsam meistern und hinter uns bringen können.