Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen

  • Pressemitteilung

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

 

Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark.

Seitlich wuchernde Hecken, überhängende Zweige und Äste aus dem privaten Bereich an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge beim Durchgang oder bei der Durchfahrt gefährden. Ebenso behindert Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führt zu Unfällen.

Die Verpflichtung ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Art. 29 Abs. 2 geregelt. Demnach sind sogar Anpflanzungen aller Art, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, verboten.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie liebe Haus- und Grundbesitzer Ihre Anpflanzungen an öffentlichen Verkehrsflächen zurückschneiden und damit einen Überwuchs verhindern.

Bitte halten Sie sich dabei an das sog. „Lichtraumprofil“ über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen.

Erläuterung hierzu:

Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 m über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird. 4,50 m sind die benötigte Durchfahrtshöhe für LKW´s und auch Rettungsfahrzeuge!

Über Gehwegen und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 m über dem Weg zurückzuschneiden. An Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen müssen private Anpflanzungen aller Art nach dem BayStrWG stets niedrig gehalten werden, d.h. auf eine Höhe von 0,80 cm zugeschnitten sein.

Seitliche Bepflanzungen an Geh- und Radwegen, an Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen sind bis zu ihrer Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Bitte denken Sie auch an die Reinigungsarbeiten (z. b. Beseitigung von Unkraut) im Gehwegbereich und an den Straßenrändern.

Vielen Dank.

Mit den besten Grüßen

 

Tobias Ehrlicher

1. Bürgermeister

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