Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform für Steuerpflichtige

  • Pressemitteilung

am 1. Januar 2022 ist das Bayerische Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Finanzämter auf den Stichtag 1. Januar 2022 die hierfür erforderlichen neuen  Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer feststellen. Damit diese festgestellt werden können, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundsteuer wird dann ab dem Jahr 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen berechnet.

Aufgrund dieser steuerlichen Neuerung lädt das Finanzamt Coburg am 22.06.2022, um 17:00 Uhr, in der HUK-Coburg Arena (Oudenaarder Straße 1, 96450 Coburg) zu einer Informationsveransaltung ein.

Insbesondere folgende Themen sollen dabei thematisiert werden:

  • Inhalt der Bayerischen Grundsteuer mit Beispielen
  • Umgang mit Bayern ATLAS, u.a. auch über ELSTER
  • Fristen; Bescheiden im Verfahren
  • Abgabemodalitäten, insbesondere ELSTER
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