Grundsteuerreform

  • Pressemitteilung

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

im April 2022 erhielten viele von Ihnen ein Schreiben von Ihrem zuständigen Finanzamt zum Thema Grundsteuerreform und Grundsteuererklärung.

Die Grundsteuererklärungen in Papierform liegen der Stadt Bad Rodach vor. Wenn nicht der bequeme Weg über das Internet gewählt wird und die Daten bei ELSTER eingegeben werden, können die Formulare in Papierform im Rathaus (1 OG, Frau Erika Kasperek) abgeholt werden. Auch Ihr Steuerberater kann die Grundsteuererklärung für Sie beim Finanzamt abgeben.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. ERGÄNZUNG: Verlängerung bis 30. April 2023! Das haben die Finanzminister der Länder nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa beschlosse.

Bei Fragen zur Grundsteuererklärung wenden Sie sich bitte an die eigens dafür eingerichtete Servicestelle der Finanzverwaltung. Diese ist erreichbar unter Tel.Nr.: 089 30 70 00 77.

Beste Grüße      

Ihre Stadtverwaltung

 

Ausführlich Informationen der Grundsteuerreform finden Sie hier oder unter www.grundsteuer.bayern.de.

 

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