Neuer Bußgeldkatalog (Verkehr) ist am 09.11.2021 in Kraft getreten

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    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass bereits ab 09.11.2021 der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten ist. Mit diesem soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußgängerverkehr bewirkt werden. Im Hinblick auf die kommunale Verkehrsüberwachung, die für unsere Stadt den Verkehr kontrolliert, erhalten Sie hier auszugsweise (!) einen Überblick über die Änderungen:

     

    Parken und Halten

    Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden Geldbußen bis zu 110 € fällig.

    Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.

    Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 € vorgesehen.

    Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 € vor. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 € fällig.

    Weitere Neuerungen und die genauen Bußgelder können Sie im Internet einsehen unter:

    https://www.br.de/radio/bayern1/neue-bussgelder-100.html

     

    Mit freundlichen Grüßen

    STADT BAD RODACH

     

    Tobias Ehrlicher

    1. Bürgermeister

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