Allgemeinverfügung im Landkreis Coburg

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Ab 18.12.2020 gelten im Landkreis Coburg weitere Einschränkungen.

Mit der beigefügten Allgemeinverfügung werden ab den 18.12.2020 weitere Einschränkungen im Landkreis Coburg in Kraft gesetzt. Wir mussten auf Weisung der Regierung von Oberfranken weitergehende Regelungen anordnen, da wir nach § 25 der 11. BayIfSMV eine deutlich erhöhte 7-Tage-Inzidenz gegenüber dem Landesdurchschnitt aufweisen.

Neben den u. a. Einschränkungen bei den Gottesdiensten haben wir weitergehende Ausgangsbeschränkungen erlassen. So ist nur doch der Sport und die Bewegung an der frischen Luft mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich und nicht noch mit einem weiteren Hausstand. Auch werden Behördengänge auf ein zwingend notwendiges Erscheinen reduziert.

Das StMGP hat bezüglich der Gottesdienste mitgeteilt, dass in „nicht geweihten Turnhallen“ keine Gottesdienste stattfinden dürfen. Auf gemeindeübergreifende Gottesdienste sollte verzichtet werden.

Allgemeinverfügung des Landkreises Coburg

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