Die Stadtwerke Bad Rodach geben die Umsatzsteuersenkung für den gesamten Abrechnungszeitraum 2020 an ihre Kunden weiter

    Foto: Stadtwerke Bad Rodach

    Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 29.06.2020 wird die Umsatzsteuer temporär vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezenber 2020 abgesenkt. Der volle Umsatzsteuersatz sinkt dabei von 19% auf 16%, der verminderte Umsatzsteuersatz von 7% auf 5%. Hierzu hat auch das Bundesfinanzministerium in einem Anwendungsschreiben zur befristeten Umsatzsteuersenkung das Vorgehen konkretisiert. Wir haben daraufhin, wie alle anderen Versorger auch, die Weitergabe der reduzierten Steuersätze an unsere Kunden geprüft.

     

    Da wir das Verfahren der sogenannten allgemeinen Stichtagsablesung anwenden, können wir den gesamten Energie- und Wasserverbrauch aller unserer Kunden für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 zum 31.12.2020 ablesen und somit mit dem verminderten Umsatzsteuersatz abrechnen, vorausgesetzt das jeweilige Vertragsverhältnis endet nicht vor dem 01. Juli 2020.

     

    Unsere Kunden profitieren problemlos von der Umsatzsteuersenkung und müssen daher von sich aus nicht aktiv werden. Der monatliche Abschlagsbetrag ändert sich nicht, kann aber gerne auf Kundenwunsch entsprechend der Senkung des Umsatzsteuersatzes angepasst werden. Entsprechend gilt dies alles auch für die erdgasbelieferten Kunden. Die Ersparnis bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh/a beträgt rund 28 Euro. Bei 100 m³/a Trinkwasser liegt die Ersparnis bei rund 4 Euro und bei 15.000 kWh/a Gas bei rund 22 Euro.

     

    Wir unterstützen hierdurch die Ziele des Konjunkturpaketes zur Coronakrise und freuen uns gemeinsam mit dem 1. Bürgermeister Tobias Ehrlicher über die vorteilhafte Mitteilung für unsere Kunden in und außerhalb von Bad Rodach.

     

    Bad Rodach, 15.07.2020                                                                   Ihre  Stadtwerke Bad Rodach

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