Handwerker dürfen arbeiten

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Dürfen Handwerker in der jetzigen Situation und nach den derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen zu mir kommen? Diese Frage sorgt momentan für etwas Verunsicherung, denn: Laut der geltenden Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern sind berufliche Tätigkeiten erlaubt. Dazu zählen auch Arbeiten des Handwerks.

Andererseits heißt es in der Allgemeinverfügung auch, dass jeder angehalten wird, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

 Die Ordnungsämter von Stadt und Landkreis Coburg stellen hierzu fest, dass Handwerker jeden Gewerks generell auf Baustellen ihre Arbeiten ausführen dürfen – insbesondere wenn es sich dabei um Außenarbeiten handelt. Genauso ist es auch in Wohnungen möglich, die leer stehen bzw. in Räumlichkeiten, in denen Handwerker mindestens im erforderlichen Mindestabstand zwischen Personen arbeiten können.

Generell sollten alle Arbeiten von Handwerkern, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Wenn zu Hause ein Notfall vorliegt, z. B. ein Wasserschaden, Heizungsausfall, eine kaputte Toilette, dann darf ein Handwerker selbstverständlich auch weiterhin kommen.

Kreishandwerksmeister Jens Beland erklärt dazu, dass die Handwerksbetriebe im Raum Coburg mit Ihren jeweiligen Kunden zunächst telefonisch in Kontakt treten, um die jeweilige Situation abzuklären: „Wenn ein Kunde derzeit keinen Handwerker auf seiner Baustelle wünscht, haben wir dafür natürlich Verständnis. Genauso bitten wir auch umgedreht um Verständnis, wenn ein Handwerker in der Situation darum bittet, die Ausführung seiner Arbeiten zeitlich zu verschieben.“ Dass der vorgeschriebene Mindestabstand und die Hygienevorschriften eingehalten werden, sei selbstverständlich.

 

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