Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Frau Graßmuck

Bürgerbüro, Standesamt

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Frau Romankiewicz

Bürgerbüro, Standesamt

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