Immobilienmanagement
Für die Verwaltung aller landeseigenen Immobilien des Freistaats Bayern ist mit einigen Ausnahmen der kaufmännisch arbeitende Staatsbetrieb "Immobilien Freistaat Bayern" zuständig. Auch die Kommunen haben in der Regel eine Liegenschaftsverwaltung.
Lebenslagen
Allgemeines
Informieren Sie sich über allgemeine Themen rund um das Immobilienmanagement der öffentlichen Verwaltung.
Bauen
Nach einer Bedarfsplanung (z. B. Bedarf einer Turnhalle) und Durchführung eines Flächenmanagements (gegebenenfalls mit Begutachtung bestehender Bauten) kann ein Neubau in Frage kommen. Dabei ist auf die Finanzierung durch die Haushaltsplanung und gegebenenfalls den Erhalt von Fördermitteln zu achten.
Bewirtschaftung
Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.
Vermietung
Zu den Aufgaben des Immobilienmanagements gehört auch die Vermietung von Immobilien der öffentlichen Verwaltung.
Verkauf
Benötigt die öffentliche Verwaltung Immobilien nicht mehr, kann sie diese unter bestimmten Voraussetzungen verkaufen. Das Angebot reicht dabei von Einfamilienhäusern bis hin zu gewerblichen Objekten.