Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Frau Graßmuck

Bürgerbüro, Standesamt