Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Frau Graßmuck

Bürgerbüro, Standesamt

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Frau Romankiewicz

Bürgerbüro, Standesamt