Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Frau Graßmuck

Bürgerbüro, Standesamt

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Frau Romankiewicz

Bürgerbüro, Standesamt