Gefahrenabwehr und Sicherheit

Um im Not- oder Katastrophenfall (z. B. bei Großbrand, Überschwemmung oder Flugzeugabsturz) rasch helfen zu können, trifft die öffentliche Verwaltung die notwendigen Vorkehrungen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals