Immobilienmanagement

Für die Verwaltung aller landeseigenen Immobilien des Freistaats Bayern ist mit einigen Ausnahmen der kaufmännisch arbeitende Staatsbetrieb "Immobilien Freistaat Bayern" zuständig. Auch die Kommunen haben in der Regel eine Liegenschaftsverwaltung.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals