Gesetze und Verordnungen
Strom GVV
Am 08.11.2006 traten die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV; BGBl I 2006, S.2391 ff.) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV; BGBl. I 2006, S.2477 ff.) in Kraft. Gleichzeitig trat die bisher gültige Verordnung AVBEltV außer Kraft. Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bad Rodach zu diesen Verordnungen sind auch nachstehend aufrufbar. (NAV siehe Strom Netz)
Wir geben bekannt, dass im Strombereich die StromGVV grundsätzlich Bestandteil aller aktuell mit den Stadtwerken Bad Rodach begründeten Stromverträgen wird. Die gesetzlich erforderliche Anpassung erfolgt gemäß §§ 23 Abs. 1 StromGVV i. V. m. § 115 Abs. 2, Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag.
Darüber hinaus geben wir bekannt, dass im Strombereich die NAV grundsätzlich Bestandteil der aktuell mit den Stadtwerken Bad Rodach begründeten Netzanschluss- und Netznutzungsverhältnissen wird. Die gesetzlich erforderliche Anpassung erfolgt gemäß §§ 29 Abs. 1, Satz 3 NAV i. V. m. § 115 Abs.1, Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), mit Wirkung auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag.
Unsere Anpassung bzw. die Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung ab 1. Mai 2007 in Kraft.
Grundversorgungsverordnung – Strom GVV
Ergänzende Bedingungen Strom GVV

