Strom-Installateur-Verzeichnis

Sie benötigen einen Anschluss? – Kein Problem! Aber denken Sie bitte daran:

  1. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder sonst zu Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
  2. Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitäts-Versorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
  3. Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile aus tariflichen Gründen unter Plombenverschluß genommen werden. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Elektrizitätsversorgungsunternehmens zu veranlassen.
  4. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Das Zeichen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel VDE-Zeichen, GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
  5. In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.

Inbetriebsetzung

  1. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder dessen Beauftragte schließen die Anlage an das Verteilungsnetz an und setzen sie bis zu den Haupt- oder Verteilungssicherungen unter Spannung (Inbetriebsetzung). Die Anlage hinter diesen Sicherungen setzt der Installateur in Betrieb.
  2. Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist beim Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen über den Installateur zu beantragen. Dabei ist das Anmeldeverfahren des Unternehmens einzuhalten.
  3. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen kann für die Inbetriebsetzung vom Kunden Kostenerstattung verlangen; die Kosten können pauschal berechnet werden.

Installateure für das Gebiet Bad Rodach

Michael Pertsch GmbH
ST Heldritt
Elsaer Weg 5
96476 Bad Rodach

Herr Jürgen Beierweck
Lessingstr. 28 a
96476 Bad Rodach

Herr Jochen Günther
Werner-von-Siemens-Straße 13a
96476 Bad Rodach