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Bad RodachStadtverwaltungRathaus AktuellKindereinträge im Reisepass

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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei ge-planten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit der Reisepässe und Personalausweise, da die Lieferzeit von neuen Pässen und Ausweisen ca. 3 bis 4 Wochen dauert.

Welche Dokumente bei einer Einreise als ausreichend angesehen werden, legt jeder Staat in freier Entscheidung selbst fest. Informationen über Einreisebestimmungen für alle Länder erhalten Sie über das Auswärtige Amt unter http://www.auswaertiges.amt.de (Rubrik „Reise- und Sicherheitshinweise).

Mit freundlichen Grüßen

Gerold Strobel
1. Bürgermeister

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