Das Landratsamt informiert:
Sprechtag des Amtes für Versorgung und Familienförderung Bayreuth im Landratsamt Coburg
Die Beratungskräfte des Amtes für Versorgung und Familienförderung kommen am
Dienstag, 15. Mai 2012 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
zum nächsten Sprechtag in das Landratsamt Coburg Raum Nr. 136. Hier erhalten Sie allgemeine Auskünfte und Beratungen mit Schwerpunkt zum Schwerbehindertenverfahren, zum Elterngeld und zum Bundes- und Landeserziehungsgeld.
Für umfangreichere Beratungen, die über die allgemeine Hilfestellung hinaus gehen, ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0921/605-1 erforderlich.
An den Außensprechtagen erreichen Sie die Mitarbeiter unter der Rufnummer 0160/5928887.
Sprechstunde des Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg
Herr Bernd Lanzendörfer, Behindertenbeauftragter des Landkreises Coburg, hat ebenfalls eine Sprechstunde im Landratsamt Coburg.
Sie erhalten allgemeine Auskünfte und Beratungen zum Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz, über barrierefreies Bauen in
öffentlichen und privaten Gebäuden, barrierefreie Mobilität auf Straßen, Wegen und Plätzen, Gleichstellung von behinderten Frauen und Männern, Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Integration von behinderten Frauen und Männern, Kommunikationshilfen für Gehörlose, Schwerhörige und Blinde.
Sie erreichen Herrn Lanzendörfer das nächste Mal
am Dienstag, 24. April 2012 von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
am Dienstag, 15. Mai 2012 von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
im Landratsamt Coburg Raum 125 (Tel. 09561/514-225). Bitte melden Sie sich bei Herrn Lanzendörfer vorher telefonisch an (Tel. 09561/236369).
Spaß oder Amtsmissbrauch?
Telefonanrufe wegen angeblicher Kontrolle der Abfalltonnen
In unregelmäßigen Abständen erschreckt ein unbekannter Anrufer alias „Herr Köppelmann“ oder „Herr Troppelmann“ Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Coburg am Telefon.
Am Abend des Abfuhrtages nach der Leerung der Grünen Altpapiertonnen oder der Restmülltonnen werden per Zufallsprinzip Leute darauf hingewiesen, ihren Abfall besser zu sortieren. Das Landratsamt Coburg erhielt daraufhin mehrere Anfragen, ob der unbekannte Anrufer ein Mitarbeiter des Landratsamtes, Abteilung Abfallwirtschaft sei.
Dem ist nicht so. Schon im Juli wurde die Polizei über die Anrufe des selbsternannten Müllkontrolleurs informiert. Nachforschungen blieben bisher jedoch ohne Ergebnis.
Das Landratsamt Coburg weist alle Bürgerinnen und Bürger auf Folgendes hin:
Beanstandungen oder Hinweise zum Thema Müllabfuhr und Wertstoffsortierung bearbeitet nur der Abfallberater des Landkreises Coburg. Sollten Sie einen Anruf erhalten, so stellen Sie bitte gezielt Nachfragen zur Legitimation des Anrufers, lassen Sie sich Ihre Kunden- oder Gebührennummer nennen, beachten Sie die Telefonnummer im Display (bei Anrufen aus dem Amt wird die Nummer immer angezeigt).
Hier die offizielle Adresse für Nachfragen zum Thema „Abfallentsorgung“.
Abfallwirtschaft Landkreis Coburg
Tel. 09561/514 268 Fax. 09561/514-89268
E-Mail: wsommer@landkreis-coburg.de
www.abfall.kreis-co.de
Stellenausschreibung des Landratsamtes
Sprechtage des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberfranken 2012
Beratungsstelle für Schwangerschaften
Entwidmung von Hausschutzräumen
Allgemeinverfügung
- Bei den im Gebiet des Landkreises Coburg befindlichen Hausschutzräumen, die mit Zuschüssen des Bundes oder steuerlich begünstigt gebaut wurden, wird das bauliche Veränderungsverbot nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG), wonach Veränderungen, die die Benutzung dieser Schutzräume beeinträchtigen könnten, ohne Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde nicht vorgenommen werden dürfen, aufgehoben. Damit verbunden ist die Entwidmung von den öffentlichen Zwecken des Zivilschutzes.
- Es wird festgestellt, dass kein Anspruch des Bundes und des Freistaates Bayern auf Rückerstattung von Zuwendungen besteht, die im Rahmen der Errichtung dieser Hausschutzräume gewährt wurden.
- Es wird festgestellt, dass Seitens der Eigentümer dieser Hausschutzräume keine Ansprüche gegenüber dem Bund oder dem Freistaat Bayern auf Kostenübernahme für deren Umnutzung, Veränderung, Beseitigung, Verwertung o. ä. oder für Ausbau und Entsorgung von Einbauteilen oder beweglicher Ausstattung aus Hausschutzräumen bestehen.
- Die Allgemeinverfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung im Coburger Amtsblatt folgender Tag als bekanntgeben.
Hinweis:
Allgemeinverfügung, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung können beim Landratsamt Coburg – Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung -, Herrn Scheichenost, Zimmer 1.34 zu den Dienstzeiten eingesehen werden.
Landratsamt Coburg
Hopf
Regierungsrat

