Bürgerservice
Der Bürgerservice bietet Ihnen Einrichtungen, Vorgänge und Informationen nach Alphabet sortiert. Sie können gezielt nach Stichworten suchen und so neben Ansprechpartnern in der Stadtverwaltung auch Adressen verschiedener Firmen und Einrichtungen in der Stadt finden.
Abmeldung von Einwohnern
Sie ziehen weg? Dann beachten Sie bitte folgendes:
Sie müssen sich nicht abmelden, wenn Sie in eine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ziehen. Es genügt, wenn Sie sich bei der Meldebehörde ihres neuen Wohnortes innerhalb einer Woche anmelden.
Sie müssen sich abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen oder als Inhaber von mehreren Wohnungen eine Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung zu beziehen.
Für die Abmeldung ist der Personalausweis mitzubringen und die anzumeldende Person hat persönlich zu erscheinen.
Zum Formular Abmeldung bei der Meldebehörde
Zuständiges Amt: Bürgerbüro
- Rathaus Bad Rodach
- Markt 1
- Zimmer 1 / EG
- Kontaktdaten
| Montag und Dienstag | 07:45 – 12:30 Uhr |
| 14:00 – 16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 07:45 – 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 07:45 – 12:30 Uhr |
| 14:00 – 17:30 Uhr | |
| Freitag | 07:45 – 12:00 Uhr |
| oder nach Vereinbarung |

