Veröffentlichungen
Konzessionsabgaben
Die Höhe der Konzessionsabgaben richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006.
Gas:
Lieferung an Tarifkunden
ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,51 Ct/kWh
bis 100.000 Einwohner 0,61 Ct/kWh
sonstige Tariflieferungen in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,22 Ct/kWh,
bis 100.000 Einwohner 0,27 Ct/kWh
Lieferung an Sondervertragskunden: 0,03 Ct/kWh, falls weniger als 5 Millionen kWh Bezug
Unter bestimmten Bedingungen (§2 Abs. 4 und 5 KAV) fallen keine Konzessionsabgaben an. Der Nachweis, dass die Bedingungen erfüllt werden, ist vom Netznutzer zu erbringen.

