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GRUNDSTEUER 2010


Der Stadtrat der Stadt Bad Rodach hat in seiner Sitzung am 08.03.2010 die Hebe-sätze der Grundsteuer A auf 450 v.H. und der Grundsteuer B auf 280 v.H. festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2009 ist somit keine Änderung ein-getreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2010 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grund-steuer für das Kalenderjahr 2010 in der zuletzt für das Jahr 2009 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2010 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2010 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des
§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch machen, wird die Grundsteuer 2010 in einem Betrag zum 1. Juli 2010 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) werden Änderungsbescheide erlassen.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn den Steuer-pflichtigen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Bad Rodach angefochten werden.


Bad Rodach, 21. April 2010

STADT BAD RODACH

i.V.

Axel Dorscht
2. Bürgermeister